Markus MehligRechtsanwalt · Internationales Steuerrecht
Rechtsanwalt Markus Mehlig

LLC-Report

Die Gründung war der einfache Teil. Darauf kommt es jetzt an: Wie wird Ihre LLC in Deutschland steuerlich eingeordnet? Ich prüfe Ihre Gesellschaftsunterlagen und das maßgebliche US-Recht. Sie erhalten ein schriftliches Fachgutachten mit der begründeten Einordnung und den vereinbarten steuerlichen Folgen – für Sie und Ihren Steuerberater.

Ihre Vorteile
  • Individuelle Prüfung Ihrer LLC
  • Klarheit über die deutsche steuerliche Einordnung
  • Schriftlich begründet für Sie und Ihren Steuerberater

Individuelles Angebot · Umfang und Honorar vor Beauftragung

Kostenlose Ersteinschätzung

LLC-Report:
Leistungen & Honorar

1

Rechtstypen­vergleich

Ich prüfe Ihre Articles of Organization, Ihr Operating Agreement und das Recht des US-Gründungsstaates. Der Rechtstypenvergleich klärt, wie Ihre konkrete LLC in Deutschland steuerlich einzuordnen ist.

Die begründete Einordnung ist der Ausgangspunkt des Reports.

2

Gewinne & Auszahlungen

Wem werden die Gewinne Ihrer LLC zugerechnet? Was gilt, wenn Gewinne in der LLC bleiben oder an Sie ausgezahlt werden? Der Report erläutert die vereinbarten steuerlichen Folgen Ihrer Einordnung.

Prüfungsumfang entsprechend Ihrem Anliegen.

3

Deutsche Meldepflichten

Der Report behandelt im vereinbarten Umfang, welche deutschen steuerlichen Meldepflichten für Ihre LLC und Ihre Beteiligung bestehen. Damit erhalten Sie eine Grundlage für die weitere Bearbeitung.

Auch offene Fragen Ihres Steuerberaters können Sie in der Anfrage benennen.

4

Doppel­besteuerungs­abkommen

Die vereinbarte Prüfung der Doppelbesteuerungsabkommen ergänzt die Einordnung Ihrer LLC. Welche Abkommen und Fragen für Ihren Fall geprüft werden, halten wir im Angebot fest.

Auf Ihren konkreten grenzüberschreitenden Sachverhalt abgestimmt.

5

Empfehlungen zu OA-Klauseln

Bei Bedarf enthält der Report Formulierungsempfehlungen zu steuerlich relevanten Klauseln Ihres Operating Agreements. Sie erhalten damit konkrete Hinweise zu den für die Einordnung bedeutsamen Regelungen.

Die Umsetzung erfolgt durch Sie. Eine erneute Einordnung der geänderten Fassung ist nicht enthalten.

6

Schriftliches Fachgutachten

Sie erhalten ein schriftliches Gutachten mit einer nachvollziehbaren Begründung der Einordnung und den vereinbarten steuerlichen Folgen. Das Ergebnis können Sie Ihrem Steuerberater für die weitere Bearbeitung zur Verfügung stellen.

Individuelles Angebot mit Leistungsumfang und Honorar vor Beauftragung.

Ihre Vorteile
im Überblick

Individuell geprüft

Articles und Operating Agreement liegen vor. Offen bleibt, was die konkreten Regelungen für die deutsche steuerliche Einordnung Ihrer LLC bedeuten. Genau diese Frage prüfe ich anhand Ihrer Unterlagen und des maßgeblichen US-Rechts.

Für die weitere Arbeit nutzbar

Sie erhalten die Einordnung Ihrer LLC schriftlich und nachvollziehbar begründet. Damit können Sie und Ihr Steuerberater die weitere steuerliche Bearbeitung auf ein begründetes Ergebnis stützen.

Klarer Umfang und Kosten

Vor Ihrer Beauftragung erhalten Sie ein Angebot mit Leistungsumfang und Honorar. Sie wissen, welche Fragen der LLC-Report für Sie beantwortet und welche Unterlagen dafür benötigt werden.

Kostenlose Ersteinschätzung

So läuft die
Zusammenarbeit ab

1. Ihr Anliegen

Sie schildern Ihre Tätigkeit und Ihre Frage. Halten Sie Ihre Articles of Organization und Ihr Operating Agreement, soweit vorhanden, bereit.

2. Kostenlose Ersteinschätzung

Sie erfahren kostenlos per E-Mail, welcher Prüfungsumfang für Ihr Anliegen in Betracht kommt. Die Ersteinschätzung ist keine Beratung.

3. Ihr Angebot

Auf Wunsch erhalten Sie ein individuelles Angebot. Leistungsumfang und Honorar stehen fest, bevor Sie beauftragen.

4. Prüfung und Ergebnis

Nach Beauftragung prüfe ich Ihre Unterlagen. Sie erhalten Ihren LLC-Report mit der begründeten Einordnung Ihrer Gesellschaft und den vereinbarten steuerlichen Folgen.

Markus Mehlig

Markus Mehlig

Rechtsanwalt für
internationales Steuerrecht

Seit mehr als 17 Jahren bin ich im internationalen Steuerrecht tätig. Mein Schwerpunkt ist die deutsche Besteuerung der US-LLC.

Mehr über mich →

Individuell

Ich prüfe Ihre Gesellschaft anhand ihrer Unterlagen und des Rechts des Gründungsstaates.

Nachvollziehbar

Sie erhalten meine Beurteilung schriftlich und nachvollziehbar begründet.

Klar vereinbart

Vor Ihrer Beauftragung erhalten Sie ein Angebot mit Leistungsumfang und Honorar.

Ihre kostenlose
Ersteinschätzung

Ihr nächster Schritt

1

Ihr Anliegen

Beschreiben Sie kurz Ihre Tätigkeit und die offene Frage zu Ihrer LLC.

2

Meine Einschätzung

Sie erhalten die kostenlose Ersteinschätzung per E-Mail. Sie enthält noch keine rechtliche Beratung.

3

Ihr Angebot

Auf Wunsch erhalten Sie ein individuelles Angebot mit Leistungsumfang und Honorar.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

Ihre Fragen – meine Antworten

Rechtsanwalt Markus Mehlig

Ab wann brauche ich einen Rechtstypenvergleich für meine LLC?

Sobald für die deutsche Besteuerung geklärt werden muss, wie Ihre LLC einzuordnen ist – etwa weil Ihr Steuerberater Ihre Steuererklärung vorbereitet, Gewinne oder Auszahlungen beurteilen muss oder das Finanzamt Fragen zu Ihrer Gesellschaft stellt. Der Rechtstypenvergleich liefert dafür die begründete Einordnung anhand Ihrer konkreten Gesellschaftsunterlagen und des maßgeblichen US-Rechts.

Sie möchten wissen, ob Sie diese Prüfung benötigen? Schildern Sie Ihre Situation und die Fragen Ihres Steuerberaters für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Meine LLC ist in den USA eine „Disregarded Entity“. Gilt das auch in Deutschland?

Die US-steuerliche Behandlung wird nicht automatisch für die deutsche Besteuerung übernommen. Deutschland ordnet Ihre LLC eigenständig ein. Auch eine Single-Member-LLC kann hier als Kapitalgesellschaft behandelt werden. Entscheidend sind die konkreten gesellschaftsrechtlichen Regeln Ihrer LLC.

Sie möchten wissen, was das für Ihre LLC bedeutet? Übermitteln Sie Ihre Articles of Organization und Ihr Operating Agreement, soweit vorhanden, für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Ich habe bereits ein Operating Agreement vom Gründungsanbieter. Reicht das nicht?

Ein mitgeliefertes Standard-Operating-Agreement ist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen einer US-LLC ausgerichtet. Damit ist es noch nicht auf Ihr individuelles Geschäftsmodell und Ihre Geschäftsbeziehungen mit deutschen Verbrauchern (B2C) und Unternehmen (B2B) abgestimmt. Dass Ihre LLC ihren Sitz in den USA hat, bedeutet nicht, dass ausschließlich US-Recht anwendbar ist. Für Verträge mit deutschen Kunden können insbesondere deutsche Verbraucherschutzvorschriften maßgeblich sein.

Auch die deutsche steuerliche Einordnung ergibt sich nicht allein daraus, dass ein Operating Agreement vorhanden ist. Entscheidend ist, welche Regeln für Ihre konkrete LLC gelten und wie diese im Rechtstypenvergleich zu bewerten sind.

Was bedeutet Ihr Operating Agreement für die deutsche steuerliche Einordnung Ihrer LLC? Senden Sie mir Ihre Unterlagen für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Was passiert, wenn ich meine LLC falsch einordne?

Eine unzutreffende Einordnung kann dazu führen, dass Gewinne und Auszahlungen steuerlich falsch behandelt oder erforderliche Erklärungen und Meldungen nicht abgegeben werden. Welche Folgen das in Ihrem Fall hat und ob bisherige Angaben überprüft werden müssen, hängt von Ihrer konkreten Situation ab.

Sie sind unsicher, ob Ihre bisherige Behandlung zutrifft, oder haben bereits ein Schreiben des Finanzamts erhalten? Schildern Sie Ihr Anliegen für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Die Ersteinschätzung erhalten Sie kostenlos per E-Mail. Sie ist keine rechtliche Beratung. Auf Wunsch erhalten Sie anschließend ein Angebot mit Leistungsumfang und Honorar.