Ab wann brauche ich einen Rechtstypenvergleich für meine LLC?
Sobald für die deutsche Besteuerung geklärt werden muss, wie Ihre LLC einzuordnen ist – etwa weil Ihr Steuerberater Ihre Steuererklärung vorbereitet, Gewinne oder Auszahlungen beurteilen muss oder das Finanzamt Fragen zu Ihrer Gesellschaft stellt. Der Rechtstypenvergleich liefert dafür die begründete Einordnung anhand Ihrer konkreten Gesellschaftsunterlagen und des maßgeblichen US-Rechts.
Sie möchten wissen, ob Sie diese Prüfung benötigen? Schildern Sie Ihre Situation und die Fragen Ihres Steuerberaters für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Meine LLC ist in den USA eine „Disregarded Entity“. Gilt das auch in Deutschland?
Die US-steuerliche Behandlung wird nicht automatisch für die deutsche Besteuerung übernommen. Deutschland ordnet Ihre LLC eigenständig ein. Auch eine Single-Member-LLC kann hier als Kapitalgesellschaft behandelt werden. Entscheidend sind die konkreten gesellschaftsrechtlichen Regeln Ihrer LLC.
Sie möchten wissen, was das für Ihre LLC bedeutet? Übermitteln Sie Ihre Articles of Organization und Ihr Operating Agreement, soweit vorhanden, für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Ich habe bereits ein Operating Agreement vom Gründungsanbieter. Reicht das nicht?
Ein mitgeliefertes Standard-Operating-Agreement ist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen einer US-LLC ausgerichtet. Damit ist es noch nicht auf Ihr individuelles Geschäftsmodell und Ihre Geschäftsbeziehungen mit deutschen Verbrauchern (B2C) und Unternehmen (B2B) abgestimmt. Dass Ihre LLC ihren Sitz in den USA hat, bedeutet nicht, dass ausschließlich US-Recht anwendbar ist. Für Verträge mit deutschen Kunden können insbesondere deutsche Verbraucherschutzvorschriften maßgeblich sein.
Auch die deutsche steuerliche Einordnung ergibt sich nicht allein daraus, dass ein Operating Agreement vorhanden ist. Entscheidend ist, welche Regeln für Ihre konkrete LLC gelten und wie diese im Rechtstypenvergleich zu bewerten sind.
Was bedeutet Ihr Operating Agreement für die deutsche steuerliche Einordnung Ihrer LLC? Senden Sie mir Ihre Unterlagen für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Was passiert, wenn ich meine LLC falsch einordne?
Eine unzutreffende Einordnung kann dazu führen, dass Gewinne und Auszahlungen steuerlich falsch behandelt oder erforderliche Erklärungen und Meldungen nicht abgegeben werden. Welche Folgen das in Ihrem Fall hat und ob bisherige Angaben überprüft werden müssen, hängt von Ihrer konkreten Situation ab.
Sie sind unsicher, ob Ihre bisherige Behandlung zutrifft, oder haben bereits ein Schreiben des Finanzamts erhalten? Schildern Sie Ihr Anliegen für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Die Ersteinschätzung erhalten Sie kostenlos per E-Mail. Sie ist keine rechtliche Beratung. Auf Wunsch erhalten Sie anschließend ein Angebot mit Leistungsumfang und Honorar.